
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend AGB genannt), des DM Buchhaltungsservice, Inhaberin Doris Mayer, Schloßweg 7b, 86875 Waal-Emmenhausen, (im Folgenden Firma genannt) gelten für alle Leistungen (Sortieren, Kontieren und Buchen von Geschäftsvorfällen, Sonstige Bürodienstleistungen) für Freiberufler, Selbständige und Unternehmer (im Folgenden Kunde genannt)
(2) Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nur dann wirksam, wenn sie von der Firma ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder unwirksam werden, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
§ 2 Definitionen
Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche und juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit mit der Firma in eine Geschäftsbeziehung treten.
§ 3 Angebot und Vertragsschluss
(1) Grundlage des Auftrages ist das Angebot der Firma mit entsprechender Leistungs- und Honorarvereinbarung. Als Angebot gilt immer die aktuelle Preistabelle der Firma oder ein gesondertes schriftliches Angebot zur rechtsverbindlichen Unterschrift durch die Firma und den Kunden.
(2) Ein wirksames Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Firma kommt nach Abschluss eines Dienstleistungsvertrages zustande. Vertragsergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden bedürfen der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung durch die Firma.
(3) Vertragsinhalt werden die im Dienstleistungsvertrag vereinbarten Leistungen. Etwaige auf der Homepage oder Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, dargestellten Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich, soweit diese nicht im Dienstleistungsvertrag ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
§ 4 Leistungspflicht
(1) Die von der Firma geschuldeten vertraglichen Leistungen ergeben sich aus dem schriftlichen Dienstleistungsvertrag. Nebenabreden oder Abänderungen, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der schriftlichen Form.
(2) Nach Vertragsschluss erforderliche Änderungen oder Abweichungen einzelner Teilleistungen, sind von der Firma dem Kunden unverzüglich mitzuteilen. Wird durch die erforderlichen Änderungen der vereinbarte Inhalt des Vertrages nicht oder nur unwesentlich berührt wird, ist ein Kündigungsrecht aufgrund der Teiländerungen ausgeschlossen.
(3) Entgeltfreie zusätzliche Dienste und Leistungen außerhalb der vertraglichen Vereinbarung durch die Firma können jederzeit ohne Angaben von Gründen eingestellt werden. Kündigungs-, Minderungs- oder Schadensersatzansprüche sind dieserhalb ausgeschlossen.
§ 5 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, der Firma alle für die Auftragsdurchführung notwendigen Informationen unverzüglich zu erteilen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Ansprüche gegen die Firma wegen Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung des Kunden sind ausgeschlossen.
(2) Der Kunde versichert die Richtigkeit und Vollständigkeit der übermittelten Daten. Änderungen der persönlichen Daten oder wesentlicher vertraglicher Informationen hat der Kunde der Firma unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
§ 6 Zahlung, Verzug, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
(1) Honorare der Firma werden 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Der Firma bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
(3) Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Forderungen rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 7 Kündigung
(1) Beide Vertragsparteien sind berechtigt, das Vertragsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende zu kündigen. Die vorzeitige Aufhebung des Vertragsverhältnisses verpflichtet den Kunden zur Zahlung des vereinbarten Honorars, entsprechend den erbrachten Vorleistungen.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung für beide Vertragsparteien bleibt hiervon unberührt.
§ 8 Gewährleistung und Schadenersatz
(1) Die Firma verpflichtet sich zur gewissenhaften Vorbereitung und sorgfältigen Leistungsdurchführung nach den Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns.
(2) Der Kunde hat Beanstandungen, Reklamationen und Beeinträchtigungen unverzüglich -innerhalb von drei Werktagen nach Leistung durch die Firma- schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Bei rechtzeitiger und berechtigter Beanstandung/Reklamation hat der Kunde das Recht auf Schadenersatz. Schadenersatzansprüche gegen die Firma sind -gleich aus welchem Rechtsgrund- auf das vereinbarte Honorar beschränkt.
(3) Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Firma beruhen.
§ 9 Haftung
(1) Die Firma haftet unbegrenzt entsprechend den zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften.
(2) Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet die Agentur nur, soweit uns bzw. unseren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder eine schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht zur Last fällt. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Agentur – gleich aus welchem Rechtsgrund – der Höhe nach beschränkt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, begrenzt auf die Auftragssumme.
(4) Soweit der Agentur im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung Schadenersatzansprüche gegen Dritte zustehen, ist die Agentur berechtigt, derartige Ersatzansprüche an den Veranstalter abzutreten ab, wenn dieser die Abtretung derartiger künftiger Ansprüche annimmt. In einem solchen Fall stehen dem Veranstalter gegen die Agentur keine weiteren Ansprüche zu.
§ 10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Übersetzungen
(1) Die geschlossenen Verträge und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Kempten, sofern der Kunde Unternehmer, Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen betrifft.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
(Stand: 20.02.2020)
